Anforderungen für die gemeinsame
Ansicht
Da für die Funktion
Vid. zuschalt.
eine UMTS-Verbindung
erforderlich ist, hängt die Möglichkeit der Verwendung der
Funktion
Vid. zuschalt.
von der Verfügbarkeit des UMTS-
Netzes ab. Weitere Informationen zu diesem Dienst, der
Netzverfügbarkeit und den Kosten, die sich aus der
Verwendung dieses Dienstes ergeben, erhalten Sie von
Ihrem Diensteanbieter.
Zur Verwendung von
Vid. zuschalt.
müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
• Stellen Sie sicher, dass das Gerät für Verbindungen von
Person zu Person eingerichtet ist. Siehe ‘Einstellungen’,
S. 84.
• Vergewissern Sie sich, dass eine aktive UMTS-
Verbindung besteht und Sie sich innerhalb des
Sendebereiches des UMTS-Netzes befinden. Siehe
‘Einstellungen’, S. 84. Wenn Sie die gemeinsame
Ansicht innerhalb eines UMTS-Netzes starten und
dann in ein GSM-Netz wechseln, wird die gemeinsame
Ansicht unterbrochen, der Sprachanruf jedoch
fortgesetzt. Das Starten von
Vid. zuschalt.
ist nicht
möglich, wenn Sie sich außerhalb der UMTS-
Netzabdeckung befinden (z. B. in einem GSM-Netz).
• Stellen Sie sicher, dass sowohl der Sender als auch der
Empfänger im UMTS-Netz eingebucht sind. Wenn Sie
Anrufen
84
jemanden zu einer Sitzung mit einer gemeinsamem
Ansicht einladen, der sein Gerät ausgeschaltet hat,
sich außerhalb der UMTS-Netzabdeckung befindet
oder die Funktion
Vid. zuschalt.
nicht installiert sowie
sein Gerät nicht für Verbindungen von Person zu
Person eingerichtet hat, erfährt der Empfänger nicht,
dass Sie eine Einladung senden. In diesem Fall werden
Sie jedoch in einer Fehlermeldung darüber informiert,
dass der Empfänger die Einladung nicht annehmen
kann.